Auszug aus der Satzung des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die
Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), insbesondere durch
• Entwicklung und Durchführung von Bildungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Form von Workshops, Kursen, Vorträgen, Mitmach-, Lernaktionen und Bildungsveranstaltungen.
• Erzählcafé, Schreib- und Leseangebote in Kooperation mit Sozial-, Altenhilfe- und Bildungseinrichtungen in der Region.
Förderung der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), insbesondere durch
• Lesungen mit regionalen und überregionalen Autorinnen und Autoren.
• Angebot verschiedener künstlerischer Formate und Beteiligungsangebote mit lokalen Partnerinnen und Partnern, bspw. Workshops zu kreativem Schreiben, Poetry Slams, Buchbindetechniken, Drucktechniken, Fotografieren u. a.
Förderung der Erziehung und Volksbildung
(§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), insbesondere durch
• Angebote zur politischen Bildung, insbesondere Sensibilisierung zur gesellschaftlichen Verantwortung und Mitgestaltung.
• Entwicklung und Durchführung von Bildungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Form von Workshops, Kursen, Vorträgen, Mitmach- Lernaktionen und Bildungsveranstaltungen.
• Entwicklung und Durchführung von Angeboten zur Lese-, Schreib- und Sprachförderung, Projekten und Wettbewerben.
Förderung der Heimatpflege und Ortsverschönerung (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO), insbesondere durch
• Schaffung von lokalen sowie regionalen Treffpunkten und Veranstaltungen zur Stärkung der Verbundenheit mit der Heimat und den Menschen vor Ort
als sozialem Erfahrungs- und Zugehörigkeitsraum.
• Veranstaltungen zur aktiven Gestaltung und Verbesserung der Region Kassel.
Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke(§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO), insbesondere durch
• Schaffung von Treffpunkten und Veranstaltungen zur Stärkung des sozialen Miteinanders sowie Orten des Austauschs und sozialen Engagements.
• Beratung, Information und Interessensvertretung für innovative Vorhaben, insbesondere zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements.
• Angebote zur politischen Bildung, insbesondere Sensibilisierung zur gesellschaftlichen Verantwortung und Mitgestaltung.
2) Zweck des Vereins ist auch die Mittelweitergabe an eine andere Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke. Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Insoweit handelt der Verein auch als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.